Pensionsversicherung


Eine der 4 Säulen der österreichischen Sozialversicherung

Im System der Sozialversicherung, das grundsätzlich der Vergemeinschaftlichung allgemeiner Lebensrisiken dient, ist die Pensionsversicherung eine der 4 Säulen und grundsätzlich für den Ausgleich von Einkommensausfällen zuständig.

Dies umfasst nicht nur Einkommensausfälle aufgrund des Alters, was allgemein als Pension bezeichnet wird, sondern auch aufgrund einer Reduktion der Arbeitsfähigkeit oder des Ablebens eines Familienangehörigen. Darüber hinaus erbringt die Pensionsversicherung auch weitere Leistungen im Rahmen des Gesundheitswesens.

Pensionsversicherungen finanzieren sich grundsätzlich entweder nach dem Kapitaldeckungsverfahren oder dem Umlageverfahren.

Während das Umlageverfahren auf einem Generationenvertrag basiert, wo die Kosten durch die laufenden Einzahlungen abgedeckt werden, erfolgt beim Kapitaldeckungsverfahren die Finanzierung des Pensionswesens durch die Anlage der Einzahlungen am Finanzmarkt.

Beim Umlageverfahren trägt also die jüngere Generation die Kosten der älteren. Im Kapitaldeckungsverfahren zahlt dagegen vereinfacht gesagt jede Generation ihre eigenen Pensionen.

In politischer Hinsicht ist die Zukunftsfähigkeit und die Absicherung des Pensionswesens ein zentrales politisches Thema. Die Pensionsversicherung ist nämlich mit zumindest zwei grundlegenden Problematiken behaftet.

Einerseits führt der demographische Wandel (höhere Lebenserwartung und niedrige Geburtenrate) dazu, dass im Umlageverfahren immer weniger Einzahlende immer mehr Pensionen finanzieren müssen. Andererseits und dies steht auch in Verbindung zum demographischen Wandel muss die Pensionshöhe ein Leben und Altern in Würde ermöglichen.

Es ist dieses Spannungsfeld zwischen faktischen Erfordernissen im Sinne der Finanzierbarkeit des Systems und praktischen Notwendigkeiten im Sinne der Lebensqualität, das jede Reform zu einer politischen Zerreißprobe macht.

Die österreichische Pensionsversicherung wurde in den vergangenen Jahren auch mehrfach reformiert. Alle Reformen befassten sich auch entweder mit der eben beschriebenen Sicherung oder der Harmonisierung des Pensionswesens.

Nichtsdestotrotz war keine der Reformen umfassend genug, um die beschriebenen Problematiken zumindest mittelfristig lösen zu können. Gerade die Harmonisierung stellte jedoch eine Notwendigkeit dar, um die Gerechtigkeit des Pensionssystems im Sinne der Vergleichbarkeit der Bezüge zu verbessern.

Unter Harmonisierung ist die Angleichung der Pensionsmodelle der verschiedenen Sozialversicherungsträger zu verstehen, wodurch die Versicherungsnehmer für die gleichen Beiträge die gleichen Leistungen erhalten sollen.

Die Sicherung des Pensionswesens, die insbesondere aufgrund der stetig wachsenden Aufwendungen aus dem Budget ein Dauerbrenner der österreichischen Innenpolitik ist, bedarf jedoch grundlegenderer Reformen, um die bereits genannten Herausforderungen bewältigen zu können.

In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die jährlichen Aufwendungen für das Pensionswesen sich in Österreich derzeit auf über 30 Milliarden € belaufen.

Das effektivste Instrument neben einer unpopulären und politisch wohl selbstmörderischen Senkung der Pensionen ist die Erhöhung des gesetzlichen und damit einhergehend auch faktischen Pensionsantrittsalters.

Das gesetzliche Pensionsantrittsalter beträgt in Österreich derzeit:

  • 62 Jahre für Männer
  • 57 Jahre für Frauen (sukzessive Angleichung bis 2027)

Nichtsdestotrotz ist das faktische Pensionsantrittsalter noch weit davon entfernt, dem gesetzlichen zu entsprechen.