Bezirke


Bezirke sind die erste Instanz der Verwaltungsebene der Bundesländer.

Bezirke sind die dem Bund und den Bundesländern untergeordnete Verwaltungsebene und bestehen aus mehreren Gemeinden. Sie bilden dahingehend eine Ebene zwischen der Landesverwaltung, die von den Landeshauptstädten ausgeht, und der Verwaltung in den Gemeinden, die vor Ort erfolgt.

Aus organisatorischer Perspektive werden Bezirke von Bezirksverwaltungsbehörden, die entweder als Bezirkshauptmannschaften oder in Statutarstädten als Magistrate bezeichnet werden, verwaltet.

Statue von Kaiser Franz Josef im Wiener Burggarten im Ersten Bezirk

Nach der Märzrevolution 1848 wurden Bezirke 1849 als erste Ebene der politischen Verwaltung des Zentralstaats geschaffen. Sie waren den Kreisen untergeordnet.

Mit der Novelle des Bundesverfassungsgesetzes (B-VG) 1925 wurden die Bezirke zu Landesbehörden.

Als Landesbehörden sind die Bezirke jedoch nicht nur für den selbstständigen Wirkungsbereich der Länder unter der Leitung der Landesregierung, sondern auch für die mittelbare Bundesverwaltung unter der Leitung des Landeshauptmanns zuständig. Das bedeutet, dass Bezirksverwaltungsbehörden sowohl bei der Exekution von Landes- und Bundesrecht in Österreich tätig werden.

Hierbei handelt es sich um eine “Doppelgleisigkeit”, indem eine selbe Organisation, die zwar organisatorisch den Ländern zugeordnet ist, funktional auch für den Bund tätig wird.

Wenngleich diese „Doppelgleisigkeit“ gerne als Schwachstelle und Ursprung der Ineffizienz der Verwaltung dargestellt wird, so ist sie doch ein Wesensmerkmal der Funktionstüchtigkeit der österreichischen Verwaltung und dahingehend ein Garant dafür, dass nicht eine weitere Struktur an Behörden geschaffen wird bzw. werden muss.