Sozialversicherung


Das System der staatlich organisierten Pflichtversicherung

Das System der Sozialversicherung ist eines der Wesensmerkmale des österreichischen Sozial- und Wohlfahrtsstaats. Allgemeines Ziel der Sozialversicherung ist es, den Einzelnen vor allgemeinen Lebensrisiken zu schützen.

Wie bei “normalen” Privatversicherungen werden in der Sozialversicherung die Risiken des Einzelnen gebündelt und dadurch Gefahrengemeinschaften gebildet. Tritt anschließend eine der versicherten Risiken für den Einzelnen ein, so trägt beziehungsweise übernimmt die gesamte Gefahrengemeinschaft die Kosten. Es ist dieser Grundsatz der Solidarität und der Risikoverteilung, der das Wesen von Versicherungen ausmacht.

Die Sozialversicherung erfüllt somit eine wesentliche Aufgabe des sozialen Ausgleichs, indem das Schicksal des Einzelnen von der Allgemeinheit aufgefangen beziehungsweise bestmöglich abgefedert wird. Das Spannungsfeld zwischen finanziellen Möglichkeiten und notwendigen Leistungen an die Versicherten ist offenkundig.

Der entscheidende Unterschied zwischen privaten Versicherungen und der Sozialversicherung besteht darin, dass die Sozialversicherung nicht freiwillig sondern verpflichtend ist. Das bedeutet, dass die Pflichtversicherung (Sozialversicherung) bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen automatisch eintritt, was natürlich auch mit einer finanziellen Belastung verbunden ist.

Beiträge an die Sozialversicherung müssen dann verpflichtend geleistet werden. Für Arbeitnehmer erfolgt dies automatisch durch den Arbeitgeber und ist ein nicht unwesentlicher Abzug vom Bruttomonatsgehalt.

Darüber hinaus wird die Sozialversicherung auch durch staatliche Beiträge mitfinanziert. Das bedeutet, das der Staat beziehungsweise der Steuerzahler aus den Budgetmitteln die Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben der Sozialversicherungsträger deckt.

Diese Beiträge an die Sozialversicherung sind im österreichischen Budget ein wesentlicher Kostenfaktor und regelmäßig Diskussionsgrundlage für den Wunsch nach einem effizienteren Mitteleinsatz im Sozialwesen.

Die österreichische Sozialversicherung umfasst grundsätzlich 4 Säulen, die dahingehend die wichtigsten Lebensrisiken abdecken sollen:

  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Pensionsversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
Eine schützende Hand über einer Familie (Symbolbild)

So soll der die Allgemeinheit vor den Folgen von Krankheit, Arbeitsunfällen, mangelnder Arbeitsfähigkeit und Verdienstentgang bestmöglich geschützt werden.

In historischer Hinsicht ist die Sozialversicherung die Antwort auf das Elend und die Ausbeutung der Arbeiter im Rahmen und als Folge der industriellen Revolution Mitte des 19. Jahrhunderts.

Entstanden ist das Konzept aufbauend auf Kranken- und Unfallversicherung erstmals im Deutschen Reich unter Reichskanzler Otto von Bismarck im Jahre 1883 und 1884. Das System der Sozialversicherung wurde anschließend sukzessive ausgebaut und weltweit adoptiert. In Österreich erfolgte bereits in den Jahren 1887 und 1888 die Verabschiedung vergleichbarer Gesetze.

Die Organisation der Sozialversicherung ist in Österreich öffentlich-rechtlich und erfolgt über die Sozialversicherungsträger, die Körperschaften öffentlichen Rechts und Selbstverwaltungskörper sind. Das bedeutet, dass sie zwar der staatlichen Aufsicht unterliegen, in ihrem Wirkungsbereich jedoch weisungsfrei sind.

In Österreich ist derzeit eine Reform der Sozialversicherungsträger angedacht. Geplant ist unter anderem eine Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger, von denen es zu diesem Zeitpunkt 22 gibt. Diese erfüllen zum Teil unterschiedliche Aufgaben und versichern unterschiedliche Personengruppen.

Ein für das Wesen der Sozialversicherung noch erheblicherer Reformvorschlag in Punkto Aufbau und Organisation ist die Einführung einer 5. Säule: der Pflegeversicherung. Diese soll mithilfe von Arbeitgeberabgaben und Umschichtungen aus dem Budget der Unfallversicherung den wachsenden Pflegebedarf in Österreich stemmen.