Arbeitslosenversicherung


Eine der 4 Säulen der österreichischen Sozialversicherung

Im System der Sozialversicherung, das grundsätzlich der Vergemeinschaftlichung allgemeiner Lebensrisiken dient, ist die Arbeitslosenversicherung mit der Absicherung und Vermittlung von Arbeitslosen betraut.

Zuständig ist in Österreich hierfür das Arbeitsmarktservice (AMS), das Geldleistungen gewährt und weitere Unterstützungsleistungen bietet. Unterstützungsleistungen sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Vermittlung an potentielle Arbeitgeber sowie Schulungen und Weiterbildungen.

Absicherung und Vermittlung von Arbeitslosen

Grundsätzlich sind Arbeitslose nach österreichischem Recht Personen, die nach Beendigung einer Erwerbstätigkeit :

  • keine neue Beschäftigung gefunden haben und
  • sich beim AMS als arbeitslos melden.

Damit einher geht zuallererst, dass nur arbeitslos ist, wer dies auch kundtut und zugleich schon einmal gearbeitet hat. Dementsprechend besteht zweifelsohne auch eine Dunkelziffer in den offiziellen Statistiken, was Personen betrifft, die zumindest eine der beiden Voraussetzungen nicht erfüllen.

Darüber hinaus muss auch Arbeitsfähigkeit im Sinne von körperlicher und geistiger Berufsfähigkeit sowie Arbeitswilligkeit, das heißt die Bereitschaft zur Annahme einer angebotenen und zumutbaren Beschäftigung vorliegen.

Insbesondere die Zumutbarkeit einer Beschäftigung ist ein komplexes arbeitsrechtliches Thema, denn diese ist natürlich personenabhängig und hängt unter anderem von Alter, Erfahrung und Dauer der Arbeitslosigkeit ab.

Die wesentlichste Leistung der Arbeitslosenversicherung ist das Arbeitslosengeld. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen zu können, muss die sich beim AMS meldende Person die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, um als arbeitslos zu gelten, und zugleich über die benötigten Versicherungsmonate verfügen sowie das Arbeitslosengeld noch nicht vollkommen ausgeschöpft haben.

Vereinfacht gesagt, bedarf es einer Anstellung beziehungsweise einer Erwerbstätigkeit im Inland über einen Zeitraum von 12 Monaten innerhalb der letzten 2 Jahre, um den vollen Anspruch von 20 Wochen Arbeitslosengeld beziehen zu können.

Die konkrete Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen vor Eintritt der Arbeitslosigkeit, was dem Arbeitslosen ermöglichen soll, seinen Lebensstandard gerade im Falle einer kurzfristigen Arbeitslosigkeit halten zu können.

Historisch betrachtet ist die Arbeitslosenversicherung eng mit der industriellen Revolution Mitte des 19. Jahrhunderts und der Entstehung des Sozialversicherungssystems verknüpft. Sie ist heute ein Wesensmerkmal des österreichischen Sozialstaates und ein Bindeglied am Arbeitsmarkt.

Ein Bindeglied zwischen Arbeitgebern und -nehmern ist die Arbeitslosenversicherung deshalb, weil sie beiden Parteien ermöglicht, aktiv nach Arbeitsstellen beziehungsweise Arbeitskräften zu suchen.

Wenngleich die Leistungen des AMS für die Versorgung und Absicherung von Arbeitslosen essentiell sind, steht das System der Arbeitslosenversicherung doch regelmäßig in der Kritik. Es wird bemängelt, dass die Vermittlung von Arbeitsplätzen nicht ausreichend erfolgreich ist, sowie die Anreize für den Wiedereintritt ins Berufsleben aufgrund anderer Sozialleistungen nicht gegeben sind.

Dahinter verbirgt sich größtenteils ein politischer Konflikt über das Wesen der Arbeit und die Stellung der Arbeitnehmer. Verschärft wird diese Auseinandersetzung noch durch den allgemeinen Wandel der Arbeitswelt und einen höheren Grad an Arbeitslosigkeit als noch in der Zeit vor der ersten Ölkrise.