Unternehmertum in Österreich


Was sind eigentlich Unternehmen?

Die Frage, was eigentlich Unternehmen sind, ist ein typisches Beispiel einer Frage, auf die wahrscheinlich jeder meinen würde, eine Antwort geben zu können, und doch kaum jemand eine vollständige Antwort geben kann.

So gibt es diverse Ansätze für die Definition eines Unternehmens, die je nach wissenschaftlicher Richtung mehr oder weniger voneinander abweichen. Aus juristischer Perspektive lässt sich die Frage folgendermaßen beantworten.

Gemäß § 1 Abs 2 UGB ist ein Unternehmen „jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.“

Daraus folgt, dass ein Unternehmen:

  • auf Dauer angelegt (also nicht nur einmal),
  • eine Organisation (mit Struktur und Prozessen – egal wie banal),
  • selbstständig (also gewissermaßen unabhängig) und
  • wirtschaftlich tätig (es muss etwas getan werden) ist sowie
  • nicht einmal Gewinn erzielen muss (es genügt, Einnahmen zu erzielen).

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Unternehmen darüber hinaus oft als Firmen bezeichnet. Diese Begrifflichkeit ist jedoch falsch, denn eine Firma ist lediglich der Name unter dem ein Unternehmen operiert. In diesem Sinne ist die Firma eigentlich die Marke des Unternehmens.

Neben der Definition im Unternehmensgesetzbuch bestehen im österreichischen Recht noch weitere Definitionen wie zum Beispiel im Steuer- und Sozialrecht. Allgemein lassen sich Unternehmen nach verschiedenen Auslegungen definieren. Maßgeblich sind jedoch gewisse Prinzipien wie das Autonomie- und erwerbswirtschaftliche Prinzip (Selbstbestimmung und Einnahmenerzielungsabsicht).

In rechtlicher Hinsicht lassen sich verschiedene Formen von Unternehmen unterscheiden. Zu den bedeutendsten Unternehmensformen gehören Kapitalgesellschaften wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG) als auch Personengesellschaften wie die Offene Gesellschaft (OG) und die Kommanditgesellschaft (KG).

Das größte Unterscheidungsmerkmal von Kapital- und Personengesellschaften ist die Haftung. Während bei Kapitalgesellschaften die Gesellschafter lediglich Einlagen einbringen müssen und darüber hinaus nicht zur Haftung herangezogen werden können, haften Gesellschafter einer Personengesellschaft persönlich und unbeschränkt. Es existieren darüber hinaus auch Mischformen wie die GmbH & Co KG, die die Vorzüge verschiedener Rechtsformen zu kombinieren versuchen.

Die wesentlichen Merkmale all der genannten Rechtsformen sind:

  • die eigene Rechtspersönlichkeit (Rechte und Pflichten begründen und ausüben)
  • die Publizität (Eintragung und Offenlegung im Firmenbuch; protokollierte Unternehmen)
  • die Vertretungsbefugnis (Organe zur Geschäftsführung im Außenverhältnis)

Neben den bereits genannten Gesellschaften, die das Unternehmertun in Österreich besonders auszeichnen, sind jedoch der größte Teil der Wirtschaftstreibenden in Österreich keine im Firmenbuch eingetragenen Gesellschaften sondern Einzelunternehmen. Diese haften persönlich und mit ihrem ganzen Vermögen, treten unter eigenem Namen auf und stellen eine wesentliche Säule der österreichischen Wirtschaft dar.