Die Republik Österreich
Politisch-geographische Organisation
Die Republik Österreich ist ein Bundesstaat im Herzen Europas und seit 1995 Mitglied der Europäischen Union.
Als Bundesstaat ist Österreich föderal organisiert, was bedeutet, dass die Staatsmacht dezentral organisiert ist. Diese dezentrale Organisation beziehungsweise der Föderalismus zeichnet sich durch die Existenz von Bundesländern aus, die sowohl Gesetze beschließen, als auch vollziehen können.
Bundesländer sind die höchste Stufe der Untergliederung Österreichs. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive bestehen unter den Bundesländern noch Bezirke und Gemeinde. Diese Ebenen dienen ebenfalls dazu die Verwaltung der Republik mitzugestalten und/oder zu exekutieren.
Österreich besteht aus 9 Bundesländern. Von West nach Ost sind dies: Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Oberösterreich, Kärnten, Steiermark, Niederösterreich, Wien und das Burgenland. In geographischer Hinsicht wandelt sich Österreich vom Westen ausgehend als alpines Bergland Richtung Osten zu einem Flach- und Hügelland. Dies ist bedingt durch die Alpen, die faktisch im Osten Österreichs enden.
Das Staatsgebiet der Republik Österreich setzt sich aus der Summe der Bundesländer zusammen. Dahingehend verfügen eigentlich die Bundesländer über die Herrschaftsgewalt ihres Territoriums und geben diese in gewissen genau definierten Bereichen an den Zentralstaat ab.
In diesem Sinne ist die Verwaltung (= die Vollziehung der Gesetze) auf Bundes- und Länderebene zugleich voneinander getrennt, als auch miteinander verwoben. Viele Rechtsgebiete sind deshalb ein komplexes Zusammenspiel verschiedener Kompetenzbereiche, die für den Laien vollkommen undurchdringlich sein können und zum Teil höchst ineffizient sind.
So sind die Landeshauptleute in diesem Zusammenspiel der Kompetenzen Schlüsselfiguren der politischen Organisation Österreichs, weil sie sowohl im Rahmen der Vollziehung der Gesetze der Länder als auch des Bundes tätig werden.
Weiteres Merkmal des österreichischen Föderalismus ist das Zweikammern-System des Parlaments. Im Gesetzgebungsverfahren besteht neben dem Nationalrat nämlich auch der Bundesrat, der die Vertretung der Länderinteressen bei der Bundesgesetzgebung wahrnimmt, wenngleich die Kompetenzen erheblich eingeschränkt sind und der Bundesrat keine gleichberechtigte Kammer ist.
Die größte strukturelle Änderung der politisch-geographischen Organisation Österreichs war der Beitritt zur Europäischen Union im Jahr 1995.
Da dieser eine Gesamtänderung der österreichischen Verfassung zur Folge hatte, musste zuvor eine Volksabstimmung durchgeführt werden, bei der am 12. Juni 1994 2/3 der Wähler für den Beitritt stimmten. Seitdem ist Österreich als Mitgliedsstaat der Europäischen Union in den europäischen Gesetzgebungsprozess eingebettet, womit eine weitere Facette der politisch-geographischen Organisation der Republik einherging.
Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die Republik Österreich als Bundesstaat aus einem komplexen Geflecht von Kompetenzen zwischen Ländern und Bund besteht. Diese Kompetenzen sind komplex ausgestaltet und zum Teil aus der Zeit gefallen. Mit dem Beitritt zur EU wurden Kompetenzen des Staates an diese übergeordnete supranationale Organisation abgegeben.
Im Sinne der Effizienz und Effektivität der Verwaltung stellt sich für die Zukunft die Frage, ob die bestehende verfassungsrechtliche Gestaltung beibehalten und nicht möglicherweise umgestellt bzw. adaptiert wird.